GESCHLOSSEN


Übergangszahlung

Die einmalige Übergangsbeihilfe ist Teil einer Vereinbarung zwischen dem Bundesstaat Kalifornien und der Organisation „Child Care Providers United“ (CCPU) zur Aufstockung der subventionierten Kinderbetreuungszuschüsse, die als SB 140 (Kapitel 193, Stand 2023) und am 13. September 2023 von Gouverneur Newsom unterzeichnet. Die CDA wurde vom kalifornischen Sozialamt (CDSS) beauftragt, diese Zahlungen an ausgewählte Kinderbetreuungsanbieter im gesamten Bundesstaat auszuzahlen.

Aktuelles zur Zahlung

Alle Zahlungen wurden am 30. September 2024 abgewickelt.
Alle berechtigten Kinderbetreuungsanbieter wurden bezahlt.

Insgesamt 2,399 Die Kinderbetreuungsanbieter wurden bezahlt.
Insgesamt $2,311,740.00 bei den ausgezahlten Beträgen.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Ausgewählte Kinderbetreuungsanbieter der Programme „Stage One“ und „Bridge“ in Kalifornien, die Zahlungen für subventionierte Kinderbetreuungsleistungen erhalten haben im April 2023.

Von der Genehmigungspflicht befreit (FFN)

Kinderbetreuungsanbieter erhalten

$500

Kleine lizenzierte Familie

Anbieter von häuslicher Kinderbetreuung erhalten

$2,500

Große lizenzierte Familie

Anbieter von häuslicher Kinderbetreuung erhalten

$3,000

Kindertagesstätten

erhalten

$3,000

Damit die CDA eine Zahlung vornehmen kann, müssen berechtigte Kinderbetreuungsanbieter ein gültiges W-9-Formular einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Child Development Associates (CDA) ist eine gemeinnützige, lokal verankerte Organisation, die seit 1974 Kinder, Familien und Kinderbetreuungsanbieter unterstützt. Wir haben unseren Sitz im San Diego County und bieten erschwingliche Kinderbetreuung für über 13.000 Kinder, die von mehr als 2.800 Kinderbetreuungsanbietern im Rahmen des „Alternative Payment Program“ betreut werden. Wir sind der größte Träger des „Child and Adult Care Food Program“ in Kalifornien und bieten Ernährungsberatung sowie Kostenerstattungen für über 1.000 Kinderbetreuungsanbieter in ganz Südkalifornien an. CDA bietet eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen und Unterstützungsprogramme für Kinder, Familien und Kinderbetreuungsanbieter an. Weitere Informationen finden Sie unter cdasd.org.

CDA wurde vom kalifornischen Sozialamt (CDSS) beauftragt, die einmalige Übergangszulage an Kinderbetreuungsanbieter in den Bezirken auszuzahlen, in denen die Programme der ersten Stufe und/oder die Brückenprogramme intern vom jeweiligen Bezirk verwaltet werden und keine Geschäftsbeziehung zu einem alternativen Zahlungsprogramm (APP) besteht.

CDSS hat der CDA die Informationen zu den Leistungserbringern übermittelt, die Anspruch auf die einmalige Zahlung haben. Dabei handelt es sich um Leistungserbringer, deren örtliche Sozialbehörde (County Human Services Department) diese Zahlungen nicht leisten kann. Zu den betroffenen Landkreisen gehören:

Colusa, San Diego, Yolo, El Dorado, Imperial, Madera, Mendocino, Monterey, Riverside, San Bernardino, Stanislaus, Sutter, Tehama, Glenn, Mono, Sierra, Contra Costa, Fresno, Orange, San Mateo, Santa Barbara, Santa Clara, Santa Cruz, Sonoma, Sacramento und Tulare.

Angesichts der zahlreichen Betrüger und Kriminellen, die es auf persönliche Daten abgesehen haben, verstehen wir Ihre Bedenken und möchten Ihnen versichern, dass das kalifornische Sozialamt (CDSS) die CDA damit beauftragt hat, diese Zahlungen an berechtigte Kinderbetreuungsanbieter der „Stage One“- und „Bridge Program“-Programme in ganz Kalifornien auszuzahlen. Diese Vereinbarung wurde ratifiziert als SB 140 (Kapitel 193, Stand 2023) und am 13. September 2023 von Gouverneur Newsom unterzeichnet.

Rufen Sie den Kontoauszug des autorisierten Zahlers auf, indem Sie hier klicken hier.

Weitere Informationen zu diesem Programm und zur Rolle der CDA finden Sie auf der CDSS-Website. Klicken Sie dazu auf hier.

Wir verstehen, dass Sie diese Informationen möglicherweise unabhängig von der CDA überprüfen möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der CDSS-Website, wo Sie durch Anklicken auf den folgenden Link das Kinderbetreuungs-Bulletin CCB-23-32 (2. November 2023) aufrufen können: hier.

Der Senatsentwurf (SB) 140 sah Übergangszuschüsse ausschließlich für Kinderbetreuungsanbieter vor, die geförderte Kinder betreuen.

Wenn Sie im Rahmen eines alternativen Zahlungsprogramms (APP) subventionierte Kinderbetreuung angeboten haben und im April 2023 eine Zahlung erhalten haben, würde dieses alternative Zahlungsprogramm die Übergangszuschusszahlung an Sie auszahlen.

CDA wurde beauftragt, die Kinderbetreuungsanbieter der Programme „Stage One“ und „Bridge Program“ zu bezahlen, die im April 2023 von der Sozialbehörde ihres Landkreises für subventionierte Kinderbetreuungsleistungen bezahlt wurden und deren Landkreise nicht in der Lage sind, die Übergangszuschüsse auszuzahlen.

Anbieter haben unabhängig von der Anzahl der Förderprogramme, an denen sie teilnehmen, nur Anspruch auf EINE Übergangsbeihilfe.

Hier klicken um das Kinderbetreuungs-Bulletin CCB-23-32 (2. November 2023) des kalifornischen Sozialministeriums (CDSS) mit Anweisungen zur einmaligen Übergangszulage aufzurufen.

Das Landesgesetz legte fest, wer Anspruch auf die einmalige Übergangszulage hat.

Der Senatsentwurf (SB) 140 sowie die §§ 10277.1 und 10277.2 des Sozial- und Einrichtungsgesetzes (WIC) sehen vor, dass Kinderbetreuungsanbieter, die subventionierte Kinder betreuen, eine einmalige Übergangszulage erhalten, die als Ergänzung zur Erstattung der subventionierten Kinderbetreuung gedacht ist.

Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen kommen Kinderbetreuungsanbieter nur dann in Frage, wenn sie im April 2023 Zuschüsse für die Kinderbetreuung erhalten haben.

Damit die CDA eine Zahlung vornehmen kann, erhalten berechtigte Kinderbetreuungsanbieter eine E-Mail mit der Aufforderung, ein gültiges W-9-Formular einzureichen.

Die CDA wird einen Scheck über die einmalige Zahlung direkt an die berechtigten Kinderbetreuungsanbieter der Stufe 1 oder des Brückenprogramms ausstellen, von denen ein gültiges W-9-Formular eingegangen ist.

Ja! Berechtigte Leistungserbringer können ihre Übergangszuschusszahlung per Überweisung erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Team unter:

Bitte beachten Sie: Die Anbieter werden gebeten, ein digitales Formular zur “Einverständniserklärung zur direkten Einzahlung” auszufüllen und gültige Bankkontodaten einzureichen, um künftig an elektronischen Überweisungen (EFT) teilnehmen zu können.

CDA wird die Zahlungen spätestens am 30. November 2023 an berechtigte Anbieter, von denen ein gültiges W-9-Formular eingegangen ist.